Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Crazy Lobstars GbR Norman Noschka & Stephan Schiller

– Für Caterings und Eventlocations –

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist der in der Veranstaltungsvereinbarung bzw. im Angebot aufgeführte Leistungsumfang sowie die damit verbundenen Catering-Services und Vermietungen der Crazy Lobstars GbR (nachfolgend „Crazy Lobstars“ genannt) an den Kunden.

§ 2 Angebot und Zusatzleistungen

(1) An- und Abfahrten, Vor-Ort-Besichtigungen oder Übernachtungen, die im Rahmen der Angebotserstellung auf Wunsch des Kunden durchgeführt werden, können gesondert nach den vereinbarten bzw. üblichen Sätzen abgerechnet werden.

(2) Soweit Crazy Lobstars im Auftrag des Kunden Fremdleistungen über den reinen Cateringbereich hinaus vermittelt oder bestellt (z. B. Künstler, Moderatoren, Location-Miete, Transfers), erfolgt diese Beauftragung im Namen und auf Rechnung des Kunden. Crazy Lobstars übernimmt für die von Dritten erbrachten Leistungen keine Haftung, es sei denn, die Auswahl des Leistungserbringers erfolgte grob fahrlässig oder vorsätzlich.

§ 3 Auftragserteilung und Teilnehmerzahl

(1) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebotsscheins/Veranstaltungsvertrags durch den Kunden zustande.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die verbindliche und der Endabrechnung zugrundeliegende Gästezahl bis spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Diese Mitteilung gilt als garantierte Mindestteilnehmerzahl.

(3) Bei einer Verringerung der Gästezahl nach Ablauf dieser Frist bleibt die mitgeteilte Mindestzahl Abrechnungsgrundlage. Bei einer Erhöhung der Gästezahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl abgerechnet. Darüberhinausgehende Nachbestellungen von Speisen, Getränken, Personal oder Equipment werden gesondert berechnet.

§ 4 Personal und Abrechnung vor Ort

(1) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist das Personal von Crazy Lobstars nicht berechtigt, Zahlungen direkt von den Gästen des Kunden entgegenzunehmen.

(2) Dem Personal von Crazy Lobstars gegenüber bleibt ausschließlich Crazy Lobstars weisungsberechtigt.

§ 5 Leistungserbringung und Ersatzlieferung

Sollte es aus von Crazy Lobstars nicht zu vertretenden Gründen (z. B. kurzfristige Lieferengpässe bei einzelnen Zutaten oder Equipment) zu Verzögerungen oder Ausfällen kommen, ist Crazy Lobstars berechtigt, gleichwertige Ersatzzutaten, Speisen, Getränke oder Ausstattungsgegenstände zu liefern, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

§ 6 Nutzung, Verlust und Beschädigung von Mietgegenständen

(1) Der Kunde hat überlassene Miet- und Ausstattungsgegenstände (z. B. Geschirr, Gläser, Mobiliar, Equipment) pfleglich zu behandeln.

(2) Bei Beschädigung oder Verlust von Gegenständen durch Verschulden des Kunden, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner Gäste haftet der Kunde für die Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturkosten.
Für den administrativen Mehraufwand der Ersatzbeschaffung berechnet Crazy Lobstars eine Aufwandspauschale von 10 % des Beschaffungswerts. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

§ 7 Mängelrüge und Gewährleistung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Waren und Leistungen bei Übergabe/Veranstaltungsbeginn auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese unverzüglich gegenüber dem Personal von Crazy Lobstars vor Ort zu rügen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.

(2) Gegenüber Unternehmern (B2B) sind verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen. Für Verbraucher (B2C) gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Fristen (§§ 434 ff., 634 ff. BGB).

(3) Für Mängel, die durch eine unsachgemäße Lagerung, Kühlung oder Handhabung seitens des Kunden oder Dritter nach Gefahrenübergang entstehen, übernimmt Crazy Lobstars keine Haftung.

§ 8 Stornierung / Rücktritt durch den Kunden

Erfolgt ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag vor Veranstaltungsbeginn, ohne dass Crazy Lobstars den Rücktritt zu vertreten hat, ist Crazy Lobstars berechtigt, folgende pauschalierte Stornierungskosten der im Vertrag vereinbarten Netto-Gesamtsumme (zzgl. USt.) geltend zu machen:

  • bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10 %
  • bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
  • bis 6 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100%

Bereits gezahlte Anzahlungen/Deposits werden verrechnet. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Crazy Lobstars kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 9 Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im Vertrag bzw. Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (sofern nicht gegenüber Verbrauchern explizit als Bruttopreis ausgewiesen).

(2) Personal-, Getränke- und Verbrauchskosten werden – sofern keine Pauschale vereinbart wurde – nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Angebrochene Flaschen oder Fässer werden voll berechnet.

(3) Crazy Lobstars ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 80 % der vereinbarten Gesamtsumme zu verlangen. Diese ist spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB:

  • Gegenüber Verbrauchern (B2C) in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a.
  • Gegenüber Unternehmern (B2B) in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. Zudem kann gegenüber Unternehmern im Verzugsfall eine Pauschale in Höhe von 40 Euro geltend gemacht werden (§ 288 Abs. 5 BGB).

(6) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

§ 10 Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der gelieferten Speisen und Mietgegenstände geht mit deren Ablieferung am Veranstaltungsort auf den Kunden über.

(2) Sämtliche gelieferten Waren (Speisen, Getränke etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen im Eigentum von Crazy Lobstars.

§ 11 Haftung

(1) Crazy Lobstars haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Bei leichten Fahrlässigkeiten haftet Crazy Lobstars nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten – Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Maße zugunsten der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Crazy Lobstars.

§ 12 Sonstige Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat auf eigene Kosten alle für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Die Verkehrssicherungspflicht am Veranstaltungsort obliegt dem Kunden.

(2) Soweit Mitarbeiter von Crazy Lobstars beim Kunden oder an der Location tätig werden, stellt der Kunde die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und sonstigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sicher.

§ 13 Preisanpassungsklausel

Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn mehr als 4 Monate, behält sich Crazy Lobstars das Recht vor, die Preise bei nachweislich gestiegenen Einkaufs-, Material- oder Lohnkosten verhältnismäßig anzupassen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Netto-Gesamtpreises, steht dem Kunden das Recht zu, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.

§ 14 Form von Erklärungen

Verbindliche Vertragsänderungen, Nebenabreden oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail, Brief).

§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Crazy Lobstars bzw. das zuständige Amtsgericht Dresden

Stand: 01.01.2026